Psychischer Arbeitsschutz wird verbindlicher
Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung besteht seit Jahren – doch viele Unternehmen haben sie bislang nur punktuell oder gar nicht umgesetzt. Mit strengeren Nachweispflichten und stärkeren Inspektionen wird der psychische Arbeitsschutz 2026 deutlich verbindlicher.
Worum geht es?
Im Fokus stehen die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, stärkere Inspektionen durch die Aufsichtsbehörden und eine strukturelle Betrachtung psychischer Risiken im Arbeitsumfeld.
Die Realität in vielen Unternehmen: Es gibt nur punktuelle Erhebungen und keine systematische Dokumentation. Das reicht künftig nicht mehr aus.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Unternehmen müssen ihre Vorgehensweise anpassen:
- Kontinuierliche Erhebung statt einmaliger Befragung
- Klare Ableitung von Maßnahmen aus den Ergebnissen
- Nachweisfähigkeit gegenüber Prüfinstanzen sicherstellen
Praxisimpulse
Für eine rechtssichere und praxistaugliche Umsetzung empfehlen sich folgende Schritte:
- Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung als regelmäßigen Prozess etablieren
- Ergebnisse systematisch dokumentieren
- Maßnahmen ableiten, umsetzen und deren Wirkung überprüfen
- Verantwortlichkeiten in der Organisation klar verankern
Wie digitale Steuerung unterstützen kann
Digitale Werkzeuge machen den psychischen Arbeitsschutz steuerbar und nachweisbar:
- Touchpoint-basierte Befragungen entlang relevanter Arbeitssituationen
- Strukturierte Maßnahmenverfolgung mit Fristen und Verantwortlichkeiten
- Reporting für interne Steuerung und externe Nachweisführung
Salvexis ermöglicht die systematische Erfassung psychischer Belastung, die Ableitung gezielter Maßnahmen und deren Nachverfolgung – integriert in die Gesamtplattform für Arbeitsschutz und BGM.
